Sachleistungen statt Geldleistungen – Die PayCenter Bezahlkarte mit individuellen Einschränkungsmöglichkeiten

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PayCenter Bezahlkarte: Sachleistungen für Asylbewerber statt Bargeld mit individuellen Einschränkungsmöglichkeiten

Auf der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin steht ein drängendes Thema im Fokus: die Asylpolitik. Die Forderung nach Sachleistungen anstelle von Bargeld für Geflüchtete steht im Raum. Das Ziel besteht darin, eine bundesweit einheitliche Organisation des Bezahlsystems für Asylbewerber zu schaffen. Das E-Geld-Institut PayCenter hat bereits ein innovatives Produkt für die bargeldlose Ausgabe von Sachleistungen entwickelt. Die Bezahlkarte auf Guthabenbasis, in Kooperation mit Mastercard®, bietet individuelle Einstellungsmöglichkeiten sowie die Limitierung von Bargeldabhebungen und Einkäufen.

Notwendigkeit von konfigurierbaren Sachleistungen anstelle von Bargeld

Die Forderung nach Sachleistungen für Leistungsempfänger zielt darauf ab, Städte und Gemeinden zu entlasten, die durch die regelmäßige Verteilung von Bargeld an personelle Kapazitätsgrenzen stoßen. Zugleich soll der Missbrauch von Bargeld vermieden werden.

Daher ist es entscheidend, dass Bezahlkarten für Flüchtlinge Einstellungsmöglichkeiten bieten. Ein Gutscheinsystem oder Karten ohne Möglichkeit zur Einschränkung von Bargeldabhebungen wird als problematisch betrachtet. Denn aus dem Guthaben solcher Lösungen kann durch Automatenabhebungen oder andere Mittel erneut Bargeld generiert werden. Zum Beispiel ermöglicht der uneingeschränkte Einsatz von Karten bei Einkäufen in Geschäften eine vollständige Bargeldauszahlung. Auch bei Onlinekäufen können Gutscheine und Geschenkkarten erworben werden, die in Bargeld umgetauscht werden können. Die Umsetzung einer solchen „SocialCard“ kann somit nicht den gewünschten Mehrwert für Länder und Städte bieten.

Die Bezahlkarte für Asylbewerber von PayCenter mit individuellen Einschränkungsmöglichkeiten der Karten

Die PayCenter GmbH aus Freising präsentiert mit der „Bezahlkarte“ als erstes Unternehmen ein Produkt, das die geforderten Einschränkungsmöglichkeiten bietet. PayCenter ist ein führendes deutsches E-Geld-Institut mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Mastercard auf Guthabenbasis. Das Unternehmen ist zudem seit einigen Jahren erfolgreich mit seinen Sachbezugskarten zur Mitarbeitermotivation am Markt etabliert.

Das Produkt „Bezahlkarte“ von PayCenter ermöglicht die Ausgabe von Bezügen für Leistungsempfänger als Sachleistung anstelle von Bargeld. Die Bezahlkarte ist sowohl als physische Plastikkarte im individuellen Wunschdesign als auch als virtuelle Karte verfügbar, die über ein Web-Frontend und eine mobile App verwaltet werden kann. Die Karten sind nach Übergabe an den Leistungsempfänger direkt nutzbar und ermöglichen Zahlungen an allen definierten Mastercard-Akzeptanzstellen, sowohl online als auch bei lokalen Händlern.

Die Ausgabestellen können über ein Verwaltungs-Frontend eigenständig und individuell Einsatzgebiete und Zahlungsbeschränkungen der Karten definieren. Da Asylbewerber nicht immer langfristig in den Städten verweilen, in denen sie ursprünglich aufgenommen wurden, sondern auch in andere Gebiete verteilt werden, kann die Karte in jeden anderen Landkreis, der ebenfalls die Bezahlkarte von PayCenter einsetzt, „umgehängt“ werden.

Um einen Mehrwert für die Bezahlkarte zu schaffen, bietet das Produkt von PayCenter einen vollen Umfang an individuellen Konfigurationsmöglichkeiten:

  • Einschränkung des Einsatzgebiets der Karten durch regionale Beschränkungen auf bestimmte Postleitzahlgebiete; Limitierung auf einzelne Händler oder Branchen sowie Beschränkung auf Waren und Dienstleistungen (ÖPNV).
  • Limitierung von Bargeldabhebungen, beispielsweise einmal pro Monat bis zu 50 Euro.
  • Beschränkung von Einkäufen und Onlineeinkäufen hinsichtlich Betrag und Anzahl.

Jede Ausgabestelle kann flexibel die Einsatzgebiete und Zahlungsmöglichkeiten einzelner Karten definieren und bei Bedarf über ein Verwaltungs-Frontend anpassen. Zur Entlastung der Städte und Gemeinden bietet das Produkt einen 24/7 Chat-Support in allen Landessprachen der Geflüchteten.

Dr. Peter Schönweitz, geschäftsführender Gesellschafter der PayCenter GmbH, erläutert: „Meiner Meinung nach müssen die künftigen Bezahlkarten die Funktionalität der Einschränkung haben. Ohne diese Beschränkungen ist es nur ein verlängerter Weg, um an Bargeld zu kommen und der Begriff ‚Bezahlkarte‘ würde damit ad absurdum geführt. Wir freuen uns jedenfalls jetzt schon, mit den ersten Städten im März 2024 in die Pilotierung zu gehen, um dann im April durchzustarten. Unser Produkt ist bundesweit skalierbar und wir möchten Bund und Länder bei der Organisation eines einheitlichen Bezahlsystems für Asylbewerber gerne unterstützen.

Die PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutsches E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. Über 45 Mitarbeitende sind im Bereich Zahlungsverkehr und Kundenbetreuung tätig.

Quelle;presseportal