Reform des Stiftungsrechts in Deutschland ab 1. Juli 2023″
Am 1. Juli 2023 tritt eine umfassende Reform des Stiftungsrechts in Deutschland in Kraft. Die neuen Regelungen gelten bundesweit und betreffen auch Bestandsstiftungen. Das bisherige landesspezifische Stiftungsrecht wird durch bundeseinheitliche Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ersetzt. Die wesentlichen Änderungen umfassen Flexibilität bei der Vermögensaufteilung, Einführung eines Stiftungsregisters ab 2026 zur Publikation von Vorstandsmitgliedern und Stiftungssatzungen, Regelungen für Verbrauchsstiftungen mit begrenztem gemeinnützigen Zweck und Transparenzanforderungen durch Eintragung in verschiedene Register. Organhaftung und Standort der Verwaltung in Deutschland werden ebenfalls neu geregelt. Stiftungen sollten bestehende Testamente prüfen und Satzungen anpassen, insbesondere geheimhaltungsbedürftige Bestandteile in separate Regelwerke auslagern sowie den zwingend vorgeschriebenen Namenszusatz für Stiftungen umsetzen. Familienstiftungen und Verbrauchsstiftungen müssen spezielle Anpassungen vornehmen.
Für weitere Informationen können Sie den Originalartikel hier lesen.
Quelle:pressebox