Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), bislang skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren gegen die AfD, hat ein solches im phoenix-Interview nicht kategorisch ausgeschlossen. Anlass ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz erlaubt, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen und zu überwachen. Buschmann betonte: „Es gibt keinen Automatismus aus dieser Entscheidung. Allerdings könnten durch die zusätzlichen Instrumente des Verfassungsschutzes neue Tatsachen ans Licht kommen, die ein Parteienverbot rechtfertigen könnten, falls bewiesen wird, dass die Partei gewaltsam die Ordnung des Grundgesetzes überwinden will.“
Er stellte klar, dass ein Parteienverbot stets das letzte Mittel sei: „Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Demokratische Mehrheiten sollen durch Argumente erreicht werden.“ Bei den Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes in Berlin hob Buschmann hervor, dass ein Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland selten und mit sehr hohen Hürden verbunden ist, die im Laufe der Zeit noch strenger geworden sind.
Quelle: PressePortal