Berliner Morgenpost: Kritik an der Landesregierung – Kommentar von Peter Schink zum Klima-Sondervermögen

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Der Berliner Senat erhielt eine Abfuhr von Juristen, als es um den geplanten „Klimaschutz, Resilienz und Transformationsfonds“ in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro ging. Eine von der Regierung beauftragte Anwaltskanzlei stellte fest, dass der Fonds gegen die Verfassung verstoßen würde, da die jährliche Budgetierung es unmöglich macht, eine finanzielle Notlage über mehrere Jahre hinweg zu planen.

Dies erinnert stark an den Bundeshaushalt, der bereits von Verfassungsrichtern in Karlsruhe für nichtig erklärt wurde. Die Juristen sind der Meinung, dass dieses Urteil auch auf den Haushalt Berlins anwendbar ist und teilen nicht die bisherige Argumentation des Senats, wonach das geplante Sondervermögen anders zu bewerten sei als das des Bundes.

Es ist zwar lobenswert, dass der Senat ein Gutachten eingeholt hat, um ähnliche Fehler wie die Bundesregierung zu vermeiden, jedoch hätten Politiker mit gesundem Menschenverstand auch selbst erkennen können, dass der Begriff der Jährlichkeit im Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für Berlin gilt.

Es ist klar, dass Berlin dringend in Gebäudesanierungen oder die Energieversorgung investieren muss. Die Verfassung legt klare Vorgaben fest: Eine finanzielle Notlage muss überzeugend begründet sein, und die Schuldenbremse muss eingehalten werden. Daher hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) selbst eine Reform der Schuldenbremse gefordert, was sinnvoller wäre als neue kreative Lösungen, die wieder von Juristen überprüft werden müssen.

Quelle: PressePortal