Der Internationale Bund (IB) und die Gewerkschaften ver.di sowie GEW haben sich auf einen Entgelttarifvertrag für den IB geeinigt. Die neuen Vereinbarungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Sie beinhalten Entgeltsteigerungen von bis zu 19 Prozent für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinnützigen Gesellschaften des Internationalen Bundes e.V.
Im Bereich Arbeitsmarktdienstleistungen erhalten die Mitarbeitenden zum 1. Januar 2025 und 2026 jeweils eine Entgelterhöhung von 4,5 Prozent, was über den Steigerungen im Mindestlohn „Weiterbildung“ liegt (2025: 4,25 Prozent; 2026: 4,5 Prozent). Zusätzlich erhöht sich der Tabellenwert der letzten Stufen der Einkommensgruppen 9.1, 9.2, 10.1 und 10.2 in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um 20 Euro. Dadurch betont der IB die Bedeutung der Weiterbildung und verbessert die Bedingungen der Beschäftigten im Bereich Arbeitsmarktdienstleistungen, die bereits deutlich über dem Branchenniveau liegen.
Am Equal Pay Day wird hervorgehoben, dass Frauen beim Internationalen Bund für gleiche Arbeit tariflich festgelegt dasselbe Gehalt wie Männer erhalten, unabhängig von Arbeitszeitvolumen und Betriebszugehörigkeit.
Der Tarifvertrag enthält auch Zulagenregelungen für Praxisanleiterin der erzieherischen Ausbildung (70 Euro monatlich) sowie in der Pflege (200 Euro monatlich). Höher an die Seite die Parteien, der venigigt, der IB-Mitarbeiterab 2025 Heiligaben